Regionalentwicklung
Das Bundesgesetz über die Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen sind seit 1. Januar 2008 in Kraft.
Die Regionalpolitik zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet und im ländlichen Raum, auf die Unterstützung von innovativen Projekten und die Nutzung von Synergien zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, um ländliche Regionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu fördern.
Infrastrukturvorhaben und Entwicklungsprojekte können von Bund und Kanton mit Darlehen oder Beiträgen unterstützt werden, sofern sie mit den Zielen und Strategien des NRP-Förderprogrammes Oberland-West und des kantonalen Umsetzungsprogrammes übereinstimmen.
Aufgaben TIP
Als künftig zu erbringende Leistungen der Region TIP im Rahmen der Regionalpolitik zu nennen sind:
- Führung der Geschäftsstelle für Regionalmanagement,
- Regionale Förderprogramme erstellen und aktualisieren,
- die Gemeinden in entwicklungspolitischen Fragen beraten,
- Projekte anschieben,
- Initiantengruppen bei der Entwicklung von Projekten beraten, die mit den Instrumenten der Regionalpolitik unterstützt werden können,
- Projektanträge zuhanden des Kantons prüfen.
Instrumente
Wichtig für Antragsteller sind die folgenden Instrumente:

