Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West
Mitwirkung vom 13. September bis 12. Dezember 2010
Mit dem ersten Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) für das Gebiet Thun-Oberland West liegt ein neues Instrument zur zielgerichteten Raumentwicklung vor. Das RGSK dient zur Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene und enthält das Agglomerationsprogramm Thun. Es bringt eine gemeindeübergreifende Gesamtsicht in die Planung von Siedlung und Verkehr, ohne aber die Gemeindeautonomie in Frage zu stellen. Das RGSK ist im Baugesetz verankert (Art. 98a BauG). Das Kapitel 4 im Entwicklungsleitbild und die 45 Massnahmen sowie die RGSK-Karten sind behördenverbindlich.
Auflageorte der Mitwirkung:
- Bauverwaltung Thun, Industriestrasse 2, Thun
- Bauverwaltung Frutigen, Vordorfgasse 1, Frutigen
- Gemeindeverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, Zweisimmen
- Gemeindeverwaltung Saanen
- AGR, Nydeggasse 11/13, Bern.
Eingabeadresse: Impulsa AG, Stichwort "Mitwirkung RGSK", Fliederweg 11, 3600 Thun
Die Unterlagen werden demnächst aufgeschaltet.

