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Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) mit RGSK-Karten, 45 Massnahmenblättern und Teilen aus dem Bericht (Kapitel 4 'Ziele und Strategien' und die Genehmigungsvermerke) soll behördenverbindlich werden.
Der Kanton hat Vollzugs- und Prüfungsaufgaben zur Siedlung, Landschaft und Verkehr formuliert, welche in den nachfolgenden Massnahmen beschrieben und in den RGSK-Karten bezeichnet werden.
Fragebogen:
Ziele und Strategien (Bericht Kapitel 4)
1. Sind Sie mit den Übergeordneten Zielsetzungen (Seite 45), dem räumlichen Entwicklungsleitbild (Seite 47 und ff.) und der Strategischen Ausrichtung (Seite 56) von Kapitel 4 im Bericht einverstanden?
Massnahmenblätter Bereich Siedlung und Landschaft
Die Massnahmenblätter und ihre Abbildung in den RGSK-Karten machen Aussagen in S1 zu den Vorranggebieten Siedlungsentwicklung Wohnen (nicht eingezonte Flächen, Grösse > 1 ha) und zu den Arbeitsschwerpunkte sowie Vorranggebieten Arbeiten in S7a und S7b.
Die Umstrukturierungsgebiete von regionaler Bedeutung werden in S5 umschrieben.
Die drei verkehrsintensiven Standorte aus dem bestehenden Teilrichtplan wurden übernommen (S6).
Die regionalen Zentren 4. Stufe werden in der Massnahme S8 festgelegt.
Die regional wichtigen Siedlungsbegrenzungen sind in der Massnahme S10 festgelegt worden.
Der Auftrag vom Kanton lautet auch, die Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm Thun im RGSK abzubilden, betrifft die Massnahmenblätter S2, S3 und S4.
Die Massnahmen S11 beinhaltet ein touristisches Entwicklungskonzept, das für die Region Thun-Oberland West erarbeitet werden soll und die Massnahmen LA1 und LA2 betreffen die Landschaft, bzw. ihre Vorranggebiete und die drei Naturpärke sowie das UNESCO-Welterbe SAJA.
2. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Wohnschwerpunkten (bereits eingezonte Flächen) und Vorranggebieten Siedlungserweiterung Wohnen einverstanden?
(Siehe RGSK-Karte und Massnahmenblatt S1)
3. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Umstrukturierungsgebieten einverstanden?
(Siehe RGSK-Karte und Massnahmenblatt S5)
4. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Arbeitsschwerpunkten und den Vorranggebieten Siedlungserweiterung Arbeiten einverstanden? (Siehe RGSK-Karte und Massnahmenblätter S7a,S7b, S7c). Die Arbeitsschwerpunkte sind im Ländlichen Raum der Region TIP in einem Teilrichtplan festgelegt worden.
5. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Zentren 4. Stufe einverstanden?
(Siehe RGSK-Karte und Massnahme S8)
6. Sind Sie mit den wichtigen regionalen Siedlungsbegrenzungen einverstanden?
(Siehe RGSK-Karte und Massnahmenblatt S10)
7. Sind Sie mit den anderen Massnahmen Siedlung einverstanden?
(Siehe Massnahmenblätter S2, S3, S4, S6, S9, S11)
8. Sind Sie mit den Massnahmen Landschaft einverstanden?
(Siehe RGSK-Karte und Massnahmenblätter LA1 und LA2)
Massnahmenblätter Bereich Verkehr
Im Bereich Verkehr wurden die Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr Thun 2007 (AP) übernommen. Im motorisierten Verkehr sind neu dazu gekommen M8 und M9, die sich aus den Korridorstudien Simmental und Kandertal ableiten.
Im Öffentlichen Verkehr sind neben den Massnahmen aus dem AP (ÖV 1 - 4) die Massnahmen ÖV5 und ÖV6 neu. Im Langsamverkehr wurden die verschiedenen Massnahmen in der Agglomeration Thun in ein Massnahmenblatt LV1.1 (Stadt Thun) und LV1.2 (Agglomeration) zusammengefasst und neue Massnahmen zum Langsamverkehr ausserhalb der Agglomeration in LV2 -LV6 erarbeitet, welche sich aus dem kantonalen Richtplan Veloverkehr ableiten.
Zur Kombinierten Mobilität, welche sich mit Themen wie mit Parkplatzbewirtschaftung oder Park und Ride-Anlagen beschäftigt, sind sieben Massnahmen erarbeitet worden (KM 1bis KM7). KM1, KM3 und KM5 sind im AP enthalten. Neu für den ländlichen Raum sind KM2, KM4, KM6, KM7.
9. Sind Sie mit den Massnahmen zum motorisierten Verkehr einverstanden?
(Siehe Massnahmen M1 - M9)
10. Sind Sie mit den Massnahmen zum öffentlichen Verkehr einverstanden?
(Siehe Massnahmen ÖV1 - ÖV6)
11. Sind Sie mit den Massnahmen Langsamverkehr einverstanden? (Siehe Massnahmen LV1 - LV6. LV1 ist bereits im Agglomerationsprogramm enthalten, LV2 - LV6 leiten sich aus dem kantonalen Richtplan Velo-verkehr ab.)
12. Sind Sie mit den Massnahmen Kombinierte Mobilität einverstanden? (KM1, KM3 und KM5 sind im Agglomerationsprogramm enthalten. Neu für den ländlichen Raum sind KM2, KM4, KM6, KM7.)
* Diese Felder sind zwingend auszufüllen.