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Landschaftsrichtplan Region TIP 2008

Der Landschaftsrichtplan der Region Thun-InnertPort, genehmigt im 2008, löst die beiden Landschaftsrichtpläne Niedersimmental-InnertPort und Thun aus den Jahren 1984/85 ab. Er besteht aus den drei Teilen A: Bericht, B: Richtplan und C: Anhang.

Ziel

Die Landschaftsplanung soll einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der sehr vielfältigen und ökologisch wertvollen Landschaft der Region leisten.

Massnahmen des Landschaftsrichtplans

Künftig werden Massnahmen entsprechend einem Umsetzungsprogramm in den folgenden Bereichen umgesetzt:

  • Allgemeine Massnahmen, die modulübergreifend von Bedeutung sind
  • Räumlich zugeordnete Massnahmen, die bestimmte grössere gemeinde- oder sogar regionsübergreifende Gebiete bezeichnen und ein gezieltes Vorgehen für die Gestaltung und Entwicklung dieser räumlichen Einheiten aufzeigen und festlegen
  • Thematische Massnahmen, die sich auf die Schwerpunktthemen Fauna, Flora/ Wald/ Landwirtschaft; Freizeit, Erholung, Tourismus und Gewässer beziehen und Aspekte wie Nutzung, Entwicklung und Schutz berücksichtigen.

Gültigkeit

Behördenverbindlich ist der Landschaftsrichtplan im Teil B für die Gemeinden, die Region und die zustimmenden kantonalen Fachstellen.

 

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